Förderrichtlinien
Voraussetzungen
Gefördert werden sowohl Künstlerinnen und Künstler, die bereits erste Werke oder Publikationen veröffentlicht haben und freischaffend tätig sind, als auch solche, die noch keine Veröffentlichungen vorweisen können. Die Stiftung ist international ausgerichtet und unterstützt sowohl aufstrebende Talente als auch erfahrene Künstlerpersönlichkeiten.
Antragstellung
Die Bewerbung muss vollständig und übersichtlich aufbereitet sein und folgende Informationen enthalten (insgesamt max. 10 Seiten):
-
Beschreibung des Förderprojektes
-
Ziel des Projektes
-
Absenderangaben mit rechtsverbindlichem Ansprechpartner, Adresse und E-Mail-Adresse
-
Lebenslauf des Antragstellers
Unvollständige Anträge können leider nicht bearbeitet werden.
Annahmeschluss
Frühjahr: 31. März
Herbst: 30. September
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb der genannten Fristen an die E-mail: info@stiftung-herrmann-zwd.de.
Bewilligung
Nach Ablauf der Bewerbungsfristen sichtet der Vorstand der Stiftung alle eingereichten Unterlagen. Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats nach Bewerbungsschluss und wird den Bewerbern per E-Mail mitgeteilt.
Die Verwendung der bewilligten Förderung ist zweckgebunden und wird im Bewilligungsschreiben sowie in der danach abzuschließenden Fördervereinbarung festgelegt. Spätere inhaltliche Modifizierungen sowie Änderungen des Verwendungszwecks sind möglich, bedürfen jedoch grundsätzlich der vorherigen Zustimmung durch die Stiftung.
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von einem Monat nach Abschluss des Aufenthalts bzw. Ablauf des Förderzeitraums zu erbringen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Er umfasst:
-
Einen Sachbericht, der die künstlerischen und inhaltlichen Aspekte der während des Aufenthalts durchgeführten Projekte beschreibt.
-
Eine Dokumentation der Arbeitsergebnisse und Aktivitäten (einschließlich Fotos, Videos oder anderer künstlerischer Outputs).
-
Belegexemplare von Materialien, die während oder nach dem Aufenthalt zur Öffentlichkeitsarbeit genutzt wurden (z. B. Flyer, Kataloge oder Veröffentlichungen).
Nennung der Förderung und Öffentlichkeitsarbeit
Die Stipendiaten sind verpflichtet, in angemessener und geeigneter Form sowohl mündlich als auch schriftlich auf die Förderung durch die Stiftung "Bei Herrmann zwischen den Deichen" hinzuweisen und dies gegenüber der Stiftung zu dokumentieren.
Die Stiftung ist berechtigt, die im Rahmen des Aufenthalts entstandenen Berichte, Ergebnisse und Materialien (einschließlich Fotos und andere Dokumentationen) für ihre Öffentlichkeitsarbeit und zur weiteren Publikation des geförderten Projekts zu nutzen. Diese Materialien können auch an von der Stiftung als relevant erachtete Stellen weitergeleitet werden, ohne dass hierfür eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist.
Widerruf einer Bewilligung
Die Stiftung "Bei Herrmann zwischen den Deichen" behält sich das Recht vor, eine bereits erteilte Bewilligung in folgenden Fällen zu widerrufen:
-
Wenn das Aufenthaltsstipendium nicht zweckgemäß verwendet werden kann oder wird.
-
Wenn wesentliche Voraussetzungen für die Förderung, die zum Zeitpunkt der Bewilligung vorlagen, nachträglich wegfallen oder sich als unzutreffend herausstellen.
-
Bei Verstößen gegen die vertraglich vereinbarten Auflagen oder Bedingungen.
Schutzbestimmungen
Der Stipendiat führt das Projekt in eigener Verantwortung durch und ist dafür verantwortlich, den Hausvertrag, der nach Zusage und vor dem Aufenthalt unterschrieben werden muss, einzuhalten.
Die Stiftung haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung des geförderten Projekts entstehen. Der Stipendiat verpflichtet sich, die Stiftung für den Fall, dass ihr durch die Förderung des Projekts ein Schaden entsteht, schadlos zu halten.
Der Stipendiat versichert, dass alle der Stiftung überlassenen Dokumentations- und Bildmaterialien keine Rechte Dritter verletzen, und stellt die Stiftung insoweit vorsorglich von Ansprüchen Dritter frei.